Farbverbindlichkeit
Die durch visuelle Beurteilung festgestellte farbliche Übereinstimmung [=> Farbtreue] einer Aufsichts- oder Durchsichtsvorlage mit dem gewünschten Ergebnis (=> Druck oder => Print). Dabei ist die Verwendung der Normlichtart D50 verbindlich vorgeschrieben [=> Normlicht; => D50].
Siehe auch: => Proof.
Die Feststellung der Farbverbindlichkeit hat vertragsrechtliche Bedeutung.